Zahnaufheller aus dem Internet halten nicht immer, was sie versprechen
Das war wohl nichts: Die Wirkung von frei verkäuflichen Produkten ist laut Stiftung Warentest "bescheiden".

Zahnaufhellung aus dem Regal?

Funktionieren Zahnaufheller aus dem Internet oder dem Drogeriemarkt?

Die Stiftung Warentest hat 2006 die Testergebnisse für frei verkäufliche Aufhellungs-Produkte veröffentlicht. Das Ergebnis war ernüchternd: Nur eines von neun getesteten Präparaten erhielt die Note "Gut". Zwei wurden mit "Befriedigend" und sechs mit "Ausreichend" bewertet.

 

Auch in ihrem 2010 erschienen Buch ("Gesunde Zähne - Vorsorge, Behandlung, Kosten") bezeichnet die Stiftung Warentest die Wirkung solcher Aufhellungs-Produkte als "bescheiden". Nicht nur das: Sie empfiehlt ausdrücklich, vor der Eigenanwendung solcher Produkte zahnärztlichen Rat einzuholen. Wörtliches Zitat aus dem Heft 2/2006:

 

"Deshalb heißt es vor jedem Home-Bleaching: Unbedingt den Zahnarzt aufsuchen."

 

Was sagen andere dazu?

Hier ein Zitat aus der freien Internet-Enzyklopädie Wikipedia:

"Behandlung oder Selbstbehandlung?

 

Neben diesem so genannten professionellen „Office-Bleaching“ oder „Homebleaching“ sind heute auch Präparate im freien Handel (Apotheken, Drogerien und Supermärkte), die vom Patienten selbst gekauft und angewendet werden können: Aufpinsellösungen, beschichtete Klebestreifen, vorgefertigte Schienen mit Pasten und Gelen. Diese Mittel sind von sehr unterschiedlicher Qualität. Mitunter befinden sich darunter auch Mittel, die den Zähnen schaden, nur zu einer unzureichenden oder ungleichmäßigen Aufhellung führen oder das Zahnfleisch reizen. Die Hauptproblematik der Selbstbehandlung liegt jedoch in der fehlenden vorherigen sachgerechten Diagnostik: Der Laie kann die Gründe von Verfärbungen nicht beurteilen, und so unterbleiben möglicherweise wichtige Vorbehandlungen (Kariesentfernung, Wurzelkanalbehandlung).

Die gleichen Bedenken gelten auch für die Zahnaufhellungsbehandlung in Bleaching-Centern und bei sog. „Dentalkosmetikern“: Sie sind für diese Behandlung weitaus weniger qualifiziert als Zahnarztpraxen. Außerdem bewegen sich Aufhellungsbehandlungen außerhalb von zahnärztlichen Praxen in einer rechtlichen Grauzone." (http://de.wikipedia.org/wiki/Zahnaufhellung)

 

Darauf sollten Sie achten:

Wenn Sie sich für frei verkäufliche Zahnaufheller interessieren, sollten Sie prüfen, ob

 

  • die Produkte pH-neutral sind, damit sie die Zähne nicht schädigen
  • die genaue Zusammensetzung bekannt ist und keine problematischen Substanzen enthalten sind
  • sie Zahnempfindlichkeiten vorbeugen
  • sie unproblematisch für das Zahnfleisch sind
  • sie den Zahnschmelz nicht angreifen

 

Sie sollten zudem sicher sein, dass Ihre Zähne keine Karies (also Löcher), undichte Füllungen oder Risse haben. Durch diese könnte das Aufhellungsmittel tief in den Zahn eindringen und den Zahnnerv schädigen. Das kann nicht nur zu unerwünschten Schmerzen, sondern im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Zahnnerv abstirbt.

 

Das alles sind Gründe, warum Sie vor der Anwendung von frei verkäuflichen Aufhellungsmitteln unbedingt vorher Ihre Zähne vom Zahnarzt kontrollieren lassen sollten. Es gibt noch einen weiteren Grund für den Zahnarztbesuch vor der Zahnaufhellung: Wenn Ihre Zähne Beläge haben, kann das Aufhellungs-Gel nicht richtig wirken. Vor dem Bleaching sollten die Zähne also professionell gereinigt werden. Das empfiehlt auch die Stiftung Warentest ausdrücklich.

 

Und was ist mit Backpulver?

Macht wenigstens das alte Hausmittel Backpulver die Zähne heller? Vielleicht wissen Sie, dass es wegen der darin enthaltenen Natronlauge die Zähne heller machen soll. Nun, das stimmt zwar. Aber der Aufhellungseffekt von Backpulver ist äußerst gering. Wirklich und deutlich sichtbar heller werden die Zähne damit kaum.

 

 

Sie sehen: Wenn Sie auf Nummer sicher gehen und sichtbar hellere Zähne wollen, sollten Sie sich Profis anvertrauen.

 

Zahnarztpraxis

Joanna Hartmann

 

St.-Wigbert-Straße 26

34560 Fritzlar

Tel. 05622-5467

 

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Info-Telefon: 05622-5467